FAQ

Grünstrom-Bonus

Was ist ein Grünstrom-Bonus?

Der Grünstrom-Bonus ist eine Form der finanziellen Bürgerbeteiligung bei Erneuerbare-Energien-Projekten. Hierbei erfolgt für berechtigte Bürger*innen ein Zuschuss zur Stromrechnung, wenn sie einen Grünstromtarif haben. Der Grünstrom-Bonus dient zur Bürgerbeteiligung und Entlastung bei haushaltsbezogenen Energiekosten. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung einmal jährlich.

Wie funktioniert die Abwicklung des Grünstrom-Bonus?

Die berechtigten Bürger*innen registrieren Sich auf der Plattform und hinterlegen die für die Auszahlung notwendigen Daten, z.B. Kontakt, Bankverbindung. Danach wird die Berechtigung online geprüft (z.B. anhand der PLZ). Zur Auszahlung des Grünstrom-Bonus muss einmal im Jahr die letzte Stromabrechnung hochgeladen werden. Nach Prüfung der Stromrechnung erfolgt die Auszahlung in der genannten Höhe.

Wer ist für den Grünstrom-Bonus berechtigt?

Die berechtigten Haushalte sind abhängig vom jeweiligen Projekt und auf der Beteiligungsplattform einsehbar.

Wie erhalte ich meinen Grünstrom-Bonus?

Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich auf das bei der Registrierung hinterlegte Konto.

Für welche Stromrechnung wird der Grünstrom-Bonus ausbezahlt?

Voraussetzung ist der Nachweis, dass Ihr Haushalt seinen Strom aus einem 100%-Ökostrom-Tarif (bei freier Auswahl des Stromanbieters) bezieht.

Muss ich jedes Jahr die Stromrechnung hochladen?

Ja, für die Auszahlung des Grünstrom-Bonus ist ein jährlicher Nachweis in Form einer Stromabrechnung erforderlich.

Grünstrom-Bonus Wansleben

Wer ist anspruchsberechtigt für den Grünstrom-Bonus Wansleben?

Anspruchsberechtigt für die jährliche Auszahlung des Grünstrom-Bonus Wansleben in Höhe von 50 Euro sind alle Anwohner*innen des Ortsteils Wansleben am See, die für mindestens einen Monat des vorausgegangenen Kalenderjahres an einer Verbrauchsstelle im Ortsteils Wansleben am See Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energieanlagen bezogen haben und sich auf der Internetplattform buergerbeteiligung.orsted.de bis zum 31.05.2024 registriert haben. Pro Haushalt ist der Grünstrom-Bonus Wansleben nur einmal auszahlbar.

Was bedeutet „Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energieanlagen“ und wie weise ich das nach?

Als Strom aus erneuerbaren Energieanlagen gilt Strom, der im Rahmen der Stromkennzeichnung auf der Abrechnung Ihres jeweiligen Stromanbieters als „erneuerbare Energien gefördert nach dem EEG“ ODER „sonstige erneuerbare Energien“ ODER in vergleichbarer Weise ausgewiesen wurde.

Um nachzuweisen, dass Sie „Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energieanlagen“ beziehen, sind Sie verpflichtet jährlich die Jahresabrechnung Ihres Stromanbieters über den Strombezug des vorangegangenen Kalenderjahres auf der Internetplattform buergerbeteiligung.orsted.de hochzuladen. Diese Jahresabrechnung muss einen Strombezug im vorangegangenen Kalenderjahr von mindestens einem Monat betreffen. Die Verbrauchsstelle muss sich dabei im Ortsteil Wansleben am See befinden. Das Hochladen muss innerhalb der vom Plattformbetreiber gesetzten Frist erfolgen: Für die Auszahlung des Grünstrom-Bonus Wansleben im Kalenderjahr 2024 müssen Sie Ihre Jahresabrechnung bis zum 30.06.2024 hochladen.

Kann ich den Grünstrom-Bonus Wansleben auch ohne Registrierung auf der Website erhalten?

Nein, die Auszahlung des Grünstrom-Bonus erfolgt ausschließlich an registrierte Anwohner*innen im Ortsteil Wansleben am See, die die erforderlichen Nachweise innerhalb der gesetzten Fristen einreichen.

Warum erhalte ich 2024 die Auszahlung des Grünstrom-Bonus Wansleben für das Kalenderjahr 2023?

Der Windpark Wansleben Repowering II ist 2023 in Betrieb gegangen. Dementsprechend wird der Grünstrom-Bonus Wansleben zum ersten Mal für das Jahr 2023 ausgezahlt. Anspruchsberechtige, die sich bis zum 31.05.2024 auf der Internetplattform buergerbeteiligung.orsted.de registriert haben, können die Jahresabrechnung Ihres Stromanbieters für das Jahr 2023 bis zum 20.06.2024 hochladen. Auch in den kommenden Jahren erfolgt die Auszahlung jeweils für den Strombezug des vorausgegangenen Kalenderjahres.

Wenn ich im Jahr 2024 zu einem Ökostromanbieter wechsle, kann ich in Zukunft den Grünstrom-Bonus Wansleben in Anspruch nehmen?

Ja, dafür müssen Sie sich im Portal bis zum 31.05.2024 registrieren. Das Hochladen des Berechtigungsnachweises für das Kalenderjahr 2024 für den Grünstrom-Bonus Wansleben sowie die Auszahlung erfolgen dann innerhalb der vom Plattformbetreiber festgelegten Fristen im Jahr 2025.

Ich habe die Frist zur Registrierung zum 31.05.2024 verpasst. Ab wann kann ich mich erneut für den Grünstrom-Bonus Wansleben registrieren?

Eine Neuregistrierung für den Grünstrom-Bonus Wansleben ist alle drei Jahre, erstmals im Jahr 2027 möglich.

Können mehrere Personen aus einem Haushalt den Grünstrom-Bonus erhalten?

Nein, die Abrechnung erfolgt auf Basis der Verbrauchsstelle und ist daher pro Haushalt nur einmal auszahlbar.

Onlineportal

Warum ist die Angabe meiner E-Mail-Adresse wichtig?

Die Angabe der E-Mail-Adresse ist notwendig, um das Versenden von Informationen und das Verwalten Ihrer Investition bzw. Ihres Grünstrom-Bonus zu ermöglichen.

Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um über die Beteiligungsplattform investieren bzw. vom Grünstrom-Bonus profitieren zu können, müssen Sie jeweils die neuesten (Browser-) Technologien verwenden oder deren Verwendung auf Ihrem Computer ermöglichen (z.B. Aktivierung von Java Skript, Cookies, Pop-Ups). Bei Benutzung älterer oder weniger gebräuchlicher Technologien kann es sein, dass Sie die Internetseite sowie die entsprechenden Services und Funktionen nicht oder nur eingeschränkt nutzen können.

Warum erhalte ich keine E-Mails?

Sie werden bei der Registrierung und bei der Zeichnung bzw. Abgabe der Einverständniserklärung durch E-Mail-Nachrichten unterstützt und durch das System geleitet. Sollten Sie keine E-Mails von uns erhalten, sind diese möglicherweise in Ihrem Spamfilter gelandet. Bitte überprüfen Sie daher Ihren Spamordner.

Wozu dient das Online-Portal?

Die Internet-Dienstleistungsplattform ermöglicht die Zeichnung von Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt sowie die Inanspruchnahme eines Grünstrom-Bonus und ist ein komfortables Hilfsmittel zur Verwaltung Ihrer Daten. Folgende Services können Sie über das Portal nutzen:

  • Registrierung Ihrer persönlichen Daten und Online-Zeichnung von Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt bzw. von einem Grünstrom-Bonus
  • Nachrangdarlehen:
    • Übersicht der abgeschlossenen Verträge, Zeichnungsbeträge und Zinsausschüttungen
    • Bereitstellung von Informationen und Zinsbescheinigungen
    • Verwaltung Ihrer Investition
  • Grünstrom-Bonus:
    • Übersicht über die Auszahlungen des Grünstrom-Bonus
    • Verwaltung ihrer Daten

Selbstverständlich erfüllt das Online-Portal die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle Kennung und ein von Ihnen selbst vergebenes Passwort. Die Zugangsdaten werden Ihnen direkt bei erstmaliger Eingabe Ihrer Daten auf der Plattform zur Verfügung gestellt. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) nehmen Sie bitte direkt über Ihren individuellen Zugang im Online-Portal selbst vor.

Wo werden meine Daten gespeichert?

Wir halten uns strikt an das aktuell geltende Datenschutzrecht. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland bei einem zertifizierten Rechenzentrum gespeichert und können nur durch uns und eventuell beauftragte Dienstleister eingesehen und abgerufen werden. Alle Datenverbindungen erfolgen verschlüsselt. Details hierzu sehen Sie in der Datenschutzerklärung unserer Webseite und in der Datenschutzerklärung in den jeweiligen Vertragsunterlagen der Projekte.

Was ist bei der Vergabe meines Kennwortes zu beachten?

Das Kennwort erfordert mehrere Sicherheitsmerkmale:

  • Mindestens acht Zeichen
  • Mindestens ein Großbuchstabe
  • Mindestens ein Kleinbuchstabe
  • Mindestens eine Ziffer
  • Mindestens ein Satzzeichen (; , . ? !)